Verwaltungsgericht Oldenburg - lm Namen des Volkes - Urteil 3 A 3012/16
Das Oldenburger BDS-Urteil im Wortlaut - Jürgen Kroogmann ist Oberbürgermeister Oldenburgs- und politischer Hauptverantwortlicher für die Fehlentscheidungen in Sachen BDS-Vortrag. Genauer nachzulesen in der vorliegenden Urteilsbegründung. - (Anmerkung: Die Privatadressen und die Namen untergeordneter Stadtmitarbeiter wurden entfernt. Unseres Erachtens wichtige Passagen wurden durch die Zitatfunktion (Schriftgröße) hervorgehoben. BDS Initiative Oldenburg.) ln der Verwaltungsrechtssache des Herrn Christoph Glanz, - Klägers - Prozessbevollmächtigter: gegen die Stadt Oldenburg vertreten durch den Oberbürgermeister, - Beklagte - wegen eines Aufhebungsbescheids (Nutzung eines Vortragssaals im PFL - Fortsetzungsfeststellungsklage) hat das Verwaltungsgericht Oldenburg - 3. Kammer - auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Osterloh, die Richterin am Verwaltungsgericht Gerwert, die Richterin am Landgericht Tute sowie die ehrenamtliche Richterin Meyer und den ehrenamtlichen Richter Voigt für Recht erkannt:
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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