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Berichte israelischer Medien
Netanyahu soll heimlich zum saudischen Kronprinzen geflogen sein
Mit Bahrain und den Emiraten nimmt Israel diplomatische Beziehungen auf. Folgt jetzt Saudi-Arabien? Premier Netanyahu traf sich angeblich mit Kronprinz Mohammed bin Salman – auch US-Außenminister Pompeo soll dabei gewesen sein.
23.11.2020

Israel bemüht sich um eine Annäherung an arabische Länder. Mit den Golfstaaten Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) hatte sich die Regierung in Jerusalem zuletzt auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen verständigt. Jetzt steht offenbar auch Saudi-Arabien auf der Liste.

Ministerpräsident Benjamin Netanyahu sei heimlich nach Saudi-Arabien gereist, melden mehrere israelische Medien. In der Stadt Neom habe er sich am Sonntag mit Kronprinz Mohammed bin Salman und US-Außenminister Mike Pompeo getroffen, berichteten israelische Zeitungen am Montag. Begleitet worden sei Netanyahu vom Chef des Auslandsgeheimdienstes Mossad, Jossi Cohen.

Das Büro des Regierungschefs wollte sich den Berichten zufolge nicht zu den Berichten über die außergewöhnliche Reise äußern. Falls sie bestätigt würde, wäre es die erste offiziell anerkannte Reise nach Saudi-Arabien. Medien in Saudi-Arabien berichteten nicht über ein Treffen.

Netanyahus Social-Media-Berater Topaz Luk schrieb am Montagmorgen auf Twitter, der Ministerpräsident mache Frieden, während Verteidigungsminister Benny Gantz Politik mache. Gantz will in einer Affäre um U-Boot-Käufe die Beschaffungsabläufe beleuchten lassen. Im Zuge der Affäre war auch Netanyahu unter Druck geraten.  >>>

 

 



Netanyahu in geheimer Mission in Saudiarabien
Der israelische Regierungschef Benjamin Netanyahu soll sich in Saudiarabien mit Kronprinz Mohammed bin Salman und dem amerikanischen Aussenminister Mike Pompeo getroffen haben. Das Königshaus bestreitet dies.
Inga Rogg - 3.11.2020

Normalisiert nach den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain und dem Sudan auch Saudiarabien die Beziehungen zu Israel?

Die mitreisenden Journalisten mussten am Flughafen bleiben, als der amerikanische Aussenminister Mike Pompeo am Sonntagabend in Neom landete, um den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman zu treffen. Einen weiteren Hinweis, dass es dabei um mehr gehen könnte als die Zukunftsvision, die der Kronprinz in der Wüste verwirklichen will, bot die Flugroute einer israelischen Privatmaschine.

Es war schon dunkel in Israel, als die Maschine eines Geschäftsmanns und Freundes von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu am Flughafen Ben Gurion nahe Tel Aviv abhob. Laut Flugtrackern flog die Maschine am östlichen Rand des Sinai entlang, bevor sie bei Sharm al-Sheikh nach Osten drehte und kurze Zeit später in Neom landete. Eine halbe Stunde nach Mitternacht landete die Maschine wieder auf dem Flughafen Ben Gurion.  >>>

 

Israelische Siedler greifen palästinensischen Bauern in der Nähe von Bethlehem an
23. November 2020 - Übersetzt mit DeepL

Bewaffnete illegale israelische Siedler warfen am Sonntag Steine auf unbewaffnete palästinensische Zivilisten im Weiler Shushahla südlich von Bethlehem, im Süden des Westjordanlandes, wie die palästinensische Nachrichtenagentur WAFA berichtete.

Nach Angaben des Ortsansässigen Muhannad Salah gaben er und sein älterer Vater an, dass er und sein älterer Vater ihr Vieh weiden ließen, als eine Gruppe bewaffneter extremistischer Kolonisten begann, Steine auf sie zu werfen, mit der Absicht, sie zu terrorisieren.

Die illegalen Kolonialisten, die vermutlich aus der nahe gelegenen illegalen Siedlung Eliazar stammten, wurden von Einheimischen abgewehrt, und es wurden keine Verletzungen gemeldet.

Die israelischen Siedler im gesamten besetzten Westjordanland schikanieren und überfallen weiterhin palästinensische Dorfbewohner und Bauern, während israelische Soldaten die Häuser anderer zerstören, was an beiden Fronten zu Zwangsumsiedlungen führt.

In diesem Zusammenhang haben israelische Streitkräfte am Samstag Dutzende extremistischer israelischer Kolonisten gedeckt, die in palästinensisches Eigentum im Dorf al-Tuwana südlich von Hebron, im Süden des Westjordanlandes, eingedrungen sind.  Quelle

 

Ein Meilenstein für die Meinungsfreiheit

in Kommentar zum sog. "Ried-Urteil" des VGH, nach dem die Stadt München nicht befugt ist, "Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren"

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 17. November 2020 im Rechtstreit zwischen dem Münchner Bürger Klaus Ried und der Stadt München ("Ried-Urteil") ist ein Meilenstein im Kampf für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Der VGH hat mit großer Klarheit ausgesprochen, dass der Kläger einen Rechtsanspruch auf Überlassung eines städtischen Veranstaltungssaales ("öffentliche Einrichtung" im Sinne des Art. 21 Absatz 1 Satz 1 GO) für eine geplante öffentliche Podiumsdiskussion hat.

Als Thema der Veranstaltung war vorgesehen "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? - Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen". Nach diesem Beschluss sollen alle Bewerber, die sich in einer geplanten Veranstaltung "mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben" zwingend von der Raumvergabe in städtischen Einrichtungen ausgeschlossen sein.

Der VGH hat nun klargestellt, dass die vom Kläger beantragte Raumüberlassung auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 13. Dezember 2017 nicht ausgeschlossen werden kann. Nach Auffassung des Gerichts verstößt dieser Beschluss gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG) und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Absatz 1 GG). Die Stadt sei nicht befugt, "Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren." Dies hätte nämlich zur Folge, dass zur Streitfrage überhaupt kein öffentlicher Meinungsaustausch mehr stattfinden könne.

Der von der Stadt verfügte generelle Ausschluss von Veranstaltungen zur BDS-Kampagne sei rechtswidrig, weil nicht erkennbar ist, dass solche Veranstaltungen mit der Gefahr der Begehung von strafbaren Handlungen verbunden sind. Von einer konkreten Rechtsgutgefährdung, die eine staatliche Schutzpflicht auslösen würde, könne bei der BDS-Kampagne nicht gesprochen werden. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Kampagne eine "gezielte Stimmungsmache gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland oder gar ein Aufstacheln zum Hass gegen diese Bevölkerungsgruppe umfassen könnte." Allein die Einschätzung der Stadt, es bestehe eine antisemitische Grundtendenz, könne den Zugang zu kommunalen Einrichtungen nicht ausschließen.

Außerdem liege ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Werde nämlich eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt, so dürften nicht nur - nach Art eines Tendenzbetriebs - die vom Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.

Gegen den Druck des politischen Mainstreams - Es ist dem Gericht hoch anzurechnen, dass es der Versuchung widerstanden hat, sich dem politischen Mainstream anzupassen. Bekanntlich hat der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2019 einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen" angenommen. Länder, Städte und Gemeinden sowie alle öffentlichen Akteure wurden aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschließen. Bereits im Vorfeld hatten zahlreiche Städte beschlossen, der BDS-Kampagne jede finanzielle Unterstützung zu entziehen und die Vergabe von kommunalen Räumen zu verweigern.

In dieser politisch aufgeladenen Situation bedarf es eines hohen Maßes an richterlicher Unabhängigkeit, sich sachfremden Einflüssen zu entziehen. Das "Ried-Urteil" zeigt, dass sich der VGH streng am Recht orientiert hat. Damit hat er das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entscheidend gestärkt. Insofern ist das Urteil wegweisend für andere anstehende Verfahren.

Verwunderlich ist nur, dass das Urteil davon ausgeht, der Kläger habe eine Veranstaltung zum Thema BDS geplant. Dieser hat nämlich durchgehend und unmissverständlich betont, dass eine Podiumsdiskussion zur Meinungsfreiheit und zur Problematik des Stadtratsbeschlusses vom 13. Dezember 2017 vorgesehen sei. Diese Veränderung des Sachverhaltes (Tatbestand des Urteils) durch das Gericht ist jedoch im Ergebnis unschädlich. Denn wenn es in städtischen Räumen erlaubt ist, sogar über den "heiklen" Streitstoff BDS zu diskutieren, dann gilt das erst recht für eine Diskussion über die vergleichsweise "harmlosen" Themen Meinungsfreiheit und Stadtratsbeschluss. Der Kläger wird hierdurch nicht beschwert, so dass seine Beanstandung der gerichtlichen Pressemitteilung letztlich ins Leere geht.

Unerfreulich aus Klägersicht ist jedoch, dass ihn das Gericht auf den verkehrstechnisch ungünstigen Veranstaltungsort Bürgersaal Fürstenried verwiesen hat. Hierin liegt allerdings kein Rechtsfehler, denn diese Entscheidung entspricht wörtlich einem nachträglich gestellten Hilfsantrag des Klägers. Nachvollziehbar ist auch, dass das Gericht den vorrangig gestellten Antrag auf Vermietung eines Saals "in einem anderen städtischen Raum" abgewiesen hat. Der Senat hat den anwaltlich vertretenen Kläger in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es diesen Antrag als "zu unbestimmt" erachte. Dier Klägerseite hat offensichtlich versäumt, den Antrag inhaltlich zu konkretisieren. Das wäre dringend angeraten gewesen, weil insoweit bereits das Verwaltungsgericht Bedenken geäußert hatte.

Diese Nachlässigkeit ändert jedoch nichts daran, dass mit dem Urteil eine rechtsstaatlich wichtige grundsätzliche Klärung erzielt worden ist: Der Kläger hat gegen seine Stadt einen Rechtsanspruch auf Raumüberlassung.

Es ist befremdlich, dass die Stadt München sofort Revision angekündigt hat, ohne die Urteilsgründe im Detail zu überprüfen. Letzteres wäre von einer mit Steuermitteln prozessierenden Partei zu erwarten. Eine sorgfältige Prüfung ist auch deshalb geboten, weil das Urteil sehr eingehend begründet ist.

Entscheidend aber ist, dass schon jetzt erkennbar ist, dass die Erfolgsaussichten einer Revision gering sind. Das ergibt sich aus drei prozessrechtlichen Überlegungen:

• Der VGH hat den Rechtsanspruch des Klägers tragend auf den Art. 21 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung gestützt. Bei diesem Gesetz handelt es sich um "Landesrecht". § 137 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bestimmt jedoch, dass die Revision nur darauf gestützt werden kann, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung von "Bundesrecht" beruht. Das bedeutet, dass die tragenden Überlegungen des VGH einer Überprüfung im Revisionsverfahren von vorneherein nicht zugänglich sind. • Soweit im Urteil ergänzend auf die Grundrechte (Art. 5 GG, Art. 3 GG) Bezug genommen worden ist, handelt es sich rechtstechnisch um Hilfserwägungen, die nicht entscheidungserheblich sind und somit generell nicht zum Erfolg der Revision führen können. • Abgesehen davon stehen diese Begründungspassagen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang.

So gesehen wäre es ein Zeichen bürgerschaftlichen und demokratischen Denkens, wenn die Stadt ihren bisher gezeigten juristischen Starrsinn zurückstellen würde und dem Kläger nach fast drei Jahren des Streitens endlich das gibt, was ihm rechtlich zusteht, nämlich einen Veranstaltungsraum. Das wäre zugleich eine ehrenvolle Verbeugung vor dem Rechtsstaat und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse der jüdischen und israelischen Mitbürger. Ein wilder Parforceritt der Stadt am Rande oder jenseits der Legalität trägt nicht zur Deeskalation etwaiger antisemitischer Ressentiments bei. Das aber sollte den Stadtratsfraktionen und dem Oberbürgermeister wichtiger sein als eine spekulative Hoffnung auf einen unwahrscheinlichen Prozesserfolg in ferner Zukunft. Innehalten und nachdenken ist das Gebot der Stunde.

 

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“Modernste Korvette der Welt” geht an Israel
Dorothee Frank - 23. November 2020

Die israelische Marine hat die erste von insgesamt vier Korvetten der SA‘AR-6-Klasse übernommen. “Am 11. November 2020 wurde die modernste Korvette der Welt ‘INS Magen’ offiziell an die israelische Marine übergeben”, meldete thyssenkrupp Marine Systems (tkMS). “Die Schiffe haben das auf Tarnung ausgelegtes Design einer Korvette und kombinieren es mit maßgeschneiderten Lösungen und zahlreichen neuen Technologien.”

Die SA’AR 6-Klasse ist mit einer Länge von ca. 90 Metern, einer Breite von ca. 13 Metern sowie einer Verdrängung (beladen) von ca. 1.900 Tonnen kleiner als die üblichen MEKO-Designs von tkMS. Der Vertrag zur Lieferung von vier SA’AR 6-Korvetten wurde im Mai 2015 unterzeichnet. Nach der Designphase begann die Bauphase mit der Zeremonie zum Brennstart des Typschiffes im Februar 2018. Nur 15 Monate nachdem der erste Stahl geschnitten wurde, wurde das Schiff abgedockt und erfüllt damit den ehrgeizigen Zeitplan. Im Mai 2019 erhielt die “INS Magen” in Kiel ihren Namen. Die anderen drei Schiffe sollen im Abstand weniger Monate ausgeliefert werden.

“Das Programm basiert auf einem offenen und vertrauensvollen Dialog mit unserem Kunden. Ich danke Israel für das entgegengebrachte Vertrauen”, sagte Dr. Rolf Wirtz, CEO von tkMS, anlässlich der Übergabe. “Wir sind sehr stolz   >>>

Kriegsgeschäfte, ELBIT und die Schweiz
Die Initiative «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» wird am 29. November zur Abstimmung kommen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Geld in die Finanzierung von Unternehmen fliesst, die mehr als 5% ihres Jahresumsatzes mit Rüstungsgütern erwirtschaften. Eines dieser Unternehmen betrifft uns besonders: nämlich ELBIT.


 



Banken - die SNB, die UBS, die Credit Suisse - sowie AHV/IV, Stiftungen und Pensionskassen sind am meisten von dieser Initiative betroffen. Die Art der Investitionen, die von diesen Institutionen getätigt werden, unterliegt häufig der Geheimhaltung. Die Einführung von mehr Transparenz wird in der Zivilgesellschaft unweigerlich Diskussionen über die Art von ethischen, fairen und nachhaltigen Investitionen auslösen. Wollen wir wirklich den Handel mit Kriegsmaterial finanzieren, einer Industrie, die auf Zerstörung, Unterdrückung und Tod aufbaut?

Als BDS betrifft uns eines dieser Rüstungsunternehmen ganz besonders. Es handelt sich um ELBIT, Israels grösstes privates Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen, das mit der kürzlich erfolgten Übernahme von Israel Military Industries (IMI) 85 % der Drohnen und 85 % der kleinkalibrigen Munition an die israelische Armee liefert. ELBIT hat mit seinem Know-how zum Bau der Apartheidmauer und zur Kontrolle der Palästinenser*innen an den Checkpoints im Westjordanland beigetragen. Die Rüstungs- und Sicherheitsindustrie ist eine der Säulen des Apartheidregimes des israelischen Staates. Die israelische Armee benötigt ständig neue Waffen, Produkte zur Kontrolle der Menschenmenge usw., um die Besetzung und Unterdrückung der Palästinenser*innen im besetzten palästinensischen Gebiet (oPT) zu festigen. Die Tatsache, dass die Waffen von ELBIT «praxiserprobt» sind, ist ein Mehrwert, mit dem das Unternehmen um Käufer wirbt. Ein Teil der Gewinne fliesst über die Steuern an den Staat Israel zurück. Gegenwärtig schafft sich ELBIT mit dem Export von «Cyber-Waffen» eine neue Nische. Angesichts der Bedeutung dieses neuen Sektors hat die Regierung die Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen für diese Waffen vereinfacht.

75% der Einnahmen von ELBIT stammen aus dem Verkauf von Waffen und Sicherheitsprodukten im Ausland. Die Liste ihrer Kunden ist lang: diktatorisch regierte Länder, aber auch sogenannte «demokratische» Länder, darunter die Schweiz. Zuletzt wurden in Berg-Karabach Streubomben der Firma IMI, die 2018 von ELBIT übernommen wurde, gefunden. Aufgrund der Erfahrungen von ELBIT mit der Apartheidmauer hat das Unternehmen sein Wissen in den Bau eines Teils der Mauer zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten eingebracht. Als Experte auf dem Gebiet der Überwachung ist ELBIT mit FRONTEX verbunden, dem Unternehmen, das von der Europäischen Union beauftragt wurde, das Mittelmeer zu überwachen, um die Ankunft von Flüchtlingen zu verhindern.


Die privilegierte Beziehung zwischen der Schweiz und ELBIT

Bereits zwischen 2013 und 2015 hatte BDS zusammen mit anderen Organisationen eine lange Kampagne geführt, um gegen den geplanten Kauf von 6 ELBIT-Drohnen zu protestieren. Diese Drohnen spielten eine wichtige Rolle beim Angriff auf den Gazastreifen im Jahr 2014, bei dem mehr als 1000 Zivilist*innen ums Leben kamen. Dieselben Drohnen kreisen weiterhin ständig über dem Gazastreifen, schaffen ein Klima der Unsicherheit und terrorisieren die Bewohner*innen. Das Kompensationsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf der Drohnen von ELBIT wird dazu führen, dass das Unternehmen 220 Millionen Schweizer Franken in Schweizer Unternehmen investiert. Wer diese Unternehmen sind, wird streng geheim gehalten. Im Jahr 2018 haben ELBIT und RUAG (ein Unternehmen, bei dem der Bund alleiniger Aktionär ist) ein Joint Venture gegründet. Im Jahr 2020 hat die Schweizer Armee ELBIT erneut einen Auftrag für die Erneuerung ihrer Kommunikationsmittel erteilt.

Wenn Parlamentarier*innen den Bundesrat nach dem Widerspruch zwischen der offiziellen Neutralitätspolitik und der Vergabe von Aufträgen an ein Unternehmen fragen, das in engem Zusammenhang mit der Besatzungs- und Apartheidpolitik des Staates Israel steht, ist die Antwort stets dieselbe: Es ist, weil ELBIT die meiste Expertise bietet und zudem nicht geplant ist, dass die Schweiz Dienstleistungen exportiert oder ihr Know-how nach Israel transferiert. Dies ist höchst zweifelhaft. Die jüngsten Enthüllungen über die Entschlüsselungsfirma Crypto AG in Zug, die seit den 1970er Jahren von der CIA und den deutschen Geheimdiensten kontrolliert wurde, zeigen, dass die «Schweizer Neutralität» in der Tat von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Die Initiative für ein «Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» ist eine der Möglichkeiten, wie die Zivilgesellschaft Druck gegen die Stärkung der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie ausüben kann. Das Wettrüsten hat noch nie Frieden sowie soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit gebracht.

Aus diesen Gründen schlägt BDS folgende Massnahmen vor:

die Aufhebung der Geheimhaltung bezüglich Abkommen zwischen der schweizerischen und der israelischen Armee

Transparenz bei der Wahl der Investitionen von Banken und Pensionsfonds

ein Verbot aller Investitionen in Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen.

Angesichts der Verstösse gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte durch den Staat Israel und dessen systematischer Missachtung des humanitären Völkerrechts muss Israel einem Militärembargo unterworfen werden, bis es die legitimen Rechte der Palästinenser*innen anerkennt.  >>>

 

Eine kleine Auswahl weiterer Nachrichten und  Texte,  in meist englischer Sprache
 

 

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