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Täglich neu - Nachrichten, Texte aus dem besetzen Palästina die in den deutschen Medien fehlen.

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Pressemitteilung - Nr. 6/2022 vom 20.01.2022


Themenbezogene Widmungsbeschränkung verletzt Meinungsfreiheit

Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger beantragte die Überlassung eines städtischen Veranstaltungssaales um dort eine Podiumsdiskussion zum Thema "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? - Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen" durchzuführen. Nach diesem Beschluss dürfen für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der sogenannten BDS-Kampagne ("Boycott, Divestment and Sanctions") befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Der Begründung zufolge sollen städtische Räume nicht für eine Unterstützung der Kampagne genutzt werden; schon die Befassung mit ihr wird ausgeschlossen um Umgehungen zu verhindern. Der Antrag des Klägers wurde unter Bezugnahme hierauf abgelehnt. Seine daraufhin erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil geändert und die Beklagte verpflichtet, dem Antrag des Klägers zu entsprechen.

Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der kommunalrechtliche Anspruch der Gemeindeangehörigen, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen, besteht nur im Rahmen der von der Gemeinde für die jeweilige öffentliche Einrichtung festgelegten Widmung. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts schloss die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein. Den Stadtratsbeschluss der Beklagten hat das Berufungsgericht revisionsrechtlich fehlerfrei als nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs eingeordnet. Diese ist rechtswidrig und unwirksam, weil sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) verletzt.

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Der Stadtratsbeschluss greift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine nachteilige Rechtsfolge - den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen - an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft. Die darin liegende Beschränkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit unterliegt den Grenzen der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG). Der Stadtratsbeschluss ist schon kein Rechtssatz. Er trifft auch keine in diesem Sinne allgemeine Regelung. Der Beschluss ist nicht meinungsneutral. Er ist auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen sind. Das ist der Fall, wenn Meinungsäußerungen die geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, weil sie die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression und Rechtsbruch markieren. Nach den Tatsachenfeststellungen des Berufungsurteils ist dies bei der vom Kläger geplanten Veranstaltung nicht zu erwarten.

BVerwG 8 C 35.20 - Urteil vom 20. Januar 2022

Vorinstanzen:
VGH München, VGH 4 B 19.1358 - Urteil vom 17. November 2020 -
VG München, VG M 7 K 18.3672 - Urteil vom 12. Dezember 2018 -              Quelle


 

 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu BDS:

Ein Sieg für die Informations- und Meinungsfreiheit und eine böse Schlappe für das Berliner politische Establishment

Arn Strohmeyer - 20. 01. 2022

Ein Israeli – der Journalist Gideon Levy von der Tageszeitung Haaretz – hatte den Bonner Parteien (mit Ausnahme von großen Teilen der Linkspartei und ein paar Abgeordneten der Grünen) nach dem BDS-Beschluss des Bundestages am 17.Mai 2019 ins Stammbuch geschrieben, was diese Resolution wirklich war: „Deutschland, Schande über Dich und Deinen BDS-Beschluss!“ Und er schrieb weiter: „Deutschland hat gerade die Gerechtigkeit unter Anklage gestellt, indem berechtigte Schuldgefühle wegen der deutschen Vergangenheit zynisch und manipulativ bis ins Extreme ausgenutzt wurden. Es ist tatsächlich so weit gekommen, dass der Deutsche Bundestag jetzt eine der empörendsten und bizarrsten Resolutionen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verabschiedet hat. Der Bundestag hat die BDS-Bewegung gegen Israel als antisemitisch definiert. Benjamin Netanjahu und Gilad Erdan [ein zur äußersten Rechten gehörender israelischer Politiker] haben gejubelt. Deutschland sollte sich schämen.“

Als hätten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts diesen verzweifelten Schrei eines Juden aus Israel gehört, haben sie klar entschieden: Die Verweigerung öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen, die mit BDS zu tun haben, ist eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt: „Das Grundrecht der Meinungsfreiheit unterliegt den Grenzen der allgemeinen Gesetze (Artikel 5, Abs. 2 des Grundgesetzes).“ Damit haben die Münchner Kläger, die gegen einen Stadtratsbeschluss bis in die letzte Instanz gegangen sind, nicht nur einen großen Sieg für die Meinungs- und Informationsfreiheit, sondern auch für die Demokratie errungen. Denn die Meinungsfreiheit ist der Kern der Demokratie. Oder umgekehrt: Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine furchtbare Niederlage für das Berliner politische Establishment (soweit es an dem Beschluss beteiligt war), denn es hatte einen schändlichen, völlig undemokratischen Beschluss gefasst, an dessen Zustandekommen Israel nahestehende Kreise – das konnte der SPIEGEL belegen – eine wichtige Rolle gespielt hatten. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hatte dabei an vorderster Stelle mitgewirkt. Auch für ihn ganz persönlich ist das Urteil schlicht eine Katastrophe. Die Resolution hatte ausdrücklich auch der Verweigerung von öffentlichen Räumen für „BDS-verdächtige“ Veranstaltungen gebilligt.

Die Bundestagsresolution, die keine Rechtskraft hatte, aber von deutschen Behörden dennoch so praktiziert wurde, hatte sich ganz eindeutig mit der völkerrechtswidrigen und siedlerkolonialistischen Politik Israels identifiziert – zu Lasten des unterdrückten palästinensischen Volkes, das mit BDS seine Forderungen nach Freiheit, das heißt Gleichberechtigung und der Verwirklichung der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht hat.

Das Urteil ist indirekt auch eine klare Absage an die Behauptung der Bundestagsresolution, BDS sei „antisemitisch“. Denn das höchste deutsche Verwaltungsgericht wird nicht mit einem Urteil dem Antisemitismus Tür und Tor öffnen. Die unsinnige pauschale Behauptung, dass BDS antisemitisch sei, war durch das Völkerrecht und etliche UNO-Resolutionen ohnehin obsolet, ist damit vom Tisch, auch wenn das Gericht dazu gar nicht Stellung genommen hat. Die Palästinenser, die ihre politischen Anliegen und Forderungen in Deutschland nun freier vortragen können, haben also mit dem Urteil auch einen großen Sieg errungen!

 

 

 



 

Schon der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellte 2020 zum BDS Beschluss des Bundestages (Drucksache 19/10191) am 17. 5. 2019 fest:

"Der Beschluss stellt eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte dar.14 Durch den Beschluss werden daher Kommunen nicht verpflichtet, Einzelpersonen oder Organisationen, die der BDS-Bewegung nahestehen und diese unterstützen, die Nutzung öffentlicher Räume zu untersagen. Der Beschluss des Deutschen Bundestages stellt keine Rechtsgrundlage für Entscheidungen dar, durch die Auftritte von Einzelpersonen in öffentlichen Räumen oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen untersagt werden können. Solche Entscheidungen bedürfen stets einer Rechtsgrundlage im Einzelfall. Sofern bei Verwaltungsentscheidungen ein Ermessen eingeräumt wird, kann der Beschluss bei der Ermessenausübung im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass der Beschluss insofern Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis haben kann. Schlichte Parlamentsbeschlüsse allein können keine Rechtsgrundlage für grundrechtseinschränkende Entscheidungen darstellen. 4. Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur Einschränkung der Nutzung öffentlicher Räume Ein Gesetz, das die Nutzung öffentlicher Räume oder Auftritte in mit öffentlichen Mitteln geförderten Veranstaltungen für Personen untersagen würde, denen eine Verfolgung von Zielen der BDS-Bewegung vorgeworfen wird, könnte in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG eingreifen. Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG). Unter allgemeinen Gesetzen i. S. v. Art. 5 Abs. 2 GG sind solche Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen. Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann.15 Ist eine inhaltsbezogene Meinungsbeschränkung nicht hinreichend offen gefasst und richtet sie sich von vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen, Handlungen oder Ideologien, so fehlt es an der Allgemeinheit des Gesetzes.16 Ein Gesetz, das lediglich das Ziel hat, die Nutzung von öffentlichen Räumen für Personen zu unterbinden, denen eine Verfolgung von Zielen der BDS-Bewegung vorgeworfen wird, knüpft an eine bestimmte Meinung an und wäre daher kein allgemeines Gesetz i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG. Die Meinungsfreiheit ist nicht erst dann berührt, wenn das grundrechtlich geschützte Verhalten selber eingeschränkt oder untersagt wird. Es genügt, dass nachteilige Rechtsfolgen daran geknüpft werden.17 Mit einem solchen Gesetz würde zwar nicht die Meinung als solche verboten, Personen oder 14 Siehe auch Steinke, Zur Freiheit der Debatte, in: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2020, S. 13. 15 BVerfG, Beschluss vom 04.11.2009, 1 BvR 2150/08, Rn. 54. 16 BVerfG (Fn. 15), Rn. 57. 17 BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, 1 BvR 126/85, Rn. 20. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 288/20 Seite 6 Gruppen, die mit dieser Meinung sympathisieren, würden aber beim Zugang zu öffentlichen Räumen benachteiligt. Es ist nicht ersichtlich, welches unabhängig von bestimmten Meinungsinhalten zu schützende Rechtsgut ein derartiges Gesetz schützen würde, da es explizit auf eine bestimmte Meinung abzielen und diese Meinung durch einen Nutzungsausschluss öffentlicher Räume sanktionieren würde. Allein die Äußerung dieser Meinung gefährdet noch nicht die öffentliche Ordnung als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung. 18 Ein derartiges Gesetz wäre nicht mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu vereinbaren und daher verfassungswidrig    Quelle und mehr


Am Ende des Gutachtens stellte man auch noch einmal fest:
"Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist daher mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar.28 Insbesondere stellt auch der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 – wie oben dargelegt – keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte" Quelle

 

 

 

2019 - Gutachten zur «Arbeitsdefinition Antisemitismus»
2019  Bundestag gegen BDS
2017 - Bundesregierung  Antisemitismus-Definition
2016 - IHRA -   Arbeitsdefinition Antisemitismus
IHRA - Bestreiten jüdischen Selbstbestimmungsrechts
IHRA - Europäische Gewerkschaften
2005 - EUMC Definition  Antisemitismus
2005 Dortmunder Erklärung
2007 - Koordinierungsrat - Antisemitismus
"Expertenkreis" Antisemitismus

 

Wie die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus falsch dargestellt wird

 Jamie Stern-Weiner - 19. Januar 2022

Vorwort - Was als Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angepriesen wird, ist keine Definition, hat wenig mit Antisemitismus zu tun und wurde von der IHRA weder geschrieben noch gebilligt. Das sind die Ergebnisse dieses akribisch recherchierten und politisch brisanten Berichts.

Wissenschaftler und Rechtsexperten haben überzeugend argumentiert, dass die Definition des IHRA inkohärent, vage, anfällig für politischen Missbrauch und nicht zweckdienlich ist. Sie erfüllt nicht einmal die elementarste Anforderung an eine Definition, nämlich zu definieren. Die entscheidende Rolle von Pro-Israel-Lobbygruppen bei der Ausarbeitung und Förderung der Definition ist ebenfalls erwiesen.

Dieser bemerkenswerte Bericht bekräftigt diese Schlussfolgerungen. Aber er betritt auch wichtiges Neuland. Expertenkritik und politische Kontroversen haben sich auf eine Liste von 11 hochproblematischen Beispielen vermeintlich antisemitischer Aussagen und Verhaltensweisen konzentriert. Sieben dieser 11 Beispiele beziehen sich auf Israel. Alle diese Beispiele, so die Befürworter Israels, bildeten einen integralen Bestandteil der IHRA-Definition.

Der Bericht zeigt, dass das Entscheidungsgremium der IHRA, das Plenum, in der Tat beschlossen hat, alle diese Beispiele aus der Definition auszuschließen. Die IHRA-Definition enthält keine Beispiele. Wenn hierüber weitverbreitete Verwirrung herrscht, dann deshalb, weil die Verfechter der Beispiele innerhalb und außerhalb der IHRA die Entscheidung des Plenums systematisch und methodisch falsch dargestellt haben.

Die Beispiele, die fälschlicherweise als Teil der IHRA-Definition dargestellt werden, wurden benutzt, um legitime Kritik an Israel zu delegitimieren und zu zensieren und, weiter gefasst, um die freie Rede über Israel zu beschneiden. Dies schirmt Israel von der Rechenschaftspflicht für seine schweren Menschenrechtsverletzungen ab, die folglich unkontrolliert weitergehen.

Inzwischen kompromittiert die Beteiligung einiger IHRA-Funktionäre an dieser Fehlinformationskampagne sogar den Ruf dieser Organisation. Die traurige Wahrheit ist, dass sich diese Funktionäre an einem absichtlichen Versuch beteiligt haben, Kritik an der israelischen Politik mit Antisemitismus in Verbindung zu bringen. Das   mehr >>>


 

Documenta 15 – Kann Kunst antisemitisch sein?

20. Januar 2022 - Abi Melzer

So wie täglich die Sonne im Osten aufgeht und im Westen untergeht, so regelmäßig erreichen uns Vorwürfe von Antisemitismus-Skandale, die von dubiosen Vereinen und Gruppen erhoben werden, die sich „Bündnis gegen Antisemitismus“ nennen und deren Absicht und Ziel darin liegen Israels Politik zu verteidigen und vor Kritik und Angriffen zu schützen. Diese Vorwürfe, die meistens unbegründet und mit zweifelhaften Hinweisen beladen sind, werden von den Medien tatsächlich ernst genommen und verbreitet.

Seit Wochen ist wieder eine Debatte entflammt, die sich damit beschäftigt, ob die Documenta 15 in Kassel antisemitisch sei. Anonyme Wächter Israels haben der Ausstellung vorgeworfen antisemitische Tendenzen im Programm zu haben. Solche Vorwürfe kommen regelmäßig und sind ähnlich schwer zu bekämpfen wie eine Epidemie. Sie wechseln auch permanent ihre Form und mutieren immer wieder wie ein Corona Virus.

Noch stellt sich Kassels Bürgermeister gegen solch absurde Vorwürfe. Er erkennt offensichtlich, dass wenn er nachgibt, er damit wohl den Tod der internationalen Schau besiegeln würde. Die Documenta ist eine internationale Kunstausstellung und es liegt in der Natur der Kunst, dass sie individuell ist und viele Meinungen vertritt. Es wäre fatal und dumm, wenn man von den Künstlern einen Loyalität-Test für Israel verlangen würde und es ist fast schon lächerlich, wenn man sich aufregt, wenn palästinensische Künstler Israel kritisieren. Israels Politik unterdrückt nun mal die Palästinenser und soll ausgerechnet die Documenta das zensieren?

Die Vorwürfe, die gegen zwei indonesische Künstler erhoben werden, die nicht einmal wissen was Antisemitismus sein soll, sind absurd und der Kasseler Blog, der sie erhebt, ist nichts anderes als ein nützlicher Idiot der israelischen Propaganda. Soll man etwa von allem teilnehmenden Künstler „Antisemitismus Tests“ verlangen, dass sie keine Antisemiten sind, Israel nicht vernichten wollen und den Holocaust in Ehren halten? Noch verteidigt Kassels Oberbürgermeister die Anschuldigungen gegen die Ruangrupa. Aber wie lange noch. Wir kennen solche Skandale und wissen, dass der Druck der Israel-Lobby wachsen wird.

Wie lange noch wollen wir zulassen, dass diese Lobby bestimmt, welche Kunst in Deutschland gezeigt wird, wer in Deutschland Vorträge halten darf und welche Themen erlaubt oder verboten sind. Die Kritiker der vorbehaltlos freien Kunst und Meinung berufen sich auf die unglückliche Beschlussfassung des Bundestages, jede Unterstützung für die Israel-Boykott-Bewegung BDS (Boycott, Disvestment, Sanctions) pauschal als antisemitisch zu verurteilen. Dieser Beschluss ist aber falsch und ein Fehler gewesen und es laufen

 Verfahren es zu widerlegen. Manche Gerichte haben bereits dagegen entschieden. Quelle und mehr

Aktivisten vor dem Birmingham Magistrates Court am Donnerstag. Palästina-Aktion
 

Zweiter Sieg vor Gericht für Palestine Action

Asa Winstanley -  20 Januar 2022


Aktivisten feierten am Donnerstag einen weiteren Sieg gegen den israelischen Drohnenriesen Elbit, da ein britisches Gericht alle Anklagen fallen ließ. Das Magistratsgericht von Birmingham entschied, dass drei Aktivisten trotz der Anklagen wegen krimineller Beschädigung, schweren Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen die Festnahme auf freien Fuß gesetzt werden.

Die Aktivisten von Palestine Action hatten einen Vermieter von Elbit, Vine Property Management in Birmingham in den englischen Midlands, angegriffen. Der Fall ist der zweite gegen Palestine Action, der vor Gericht kommt. Im vergangenen Monat endete der erste Prozess der Gruppe ebenfalls mit einem vollständigen Freispruch, da die Demonstranten nicht der Sachbeschädigung für schuldig befunden wurden.

Die Aktivisten des ersten Prozesses argumentierten erfolgreich, dass die von ihnen verursachten Schäden an der Elbit-Fabrik in Shenstone bei Birmingham eine angemessene Maßnahme waren, um die Beteiligung der Fabrik an israelischen Kriegsverbrechen gegen Palästinenser zu unterbinden. Die Gruppe hatte sich im Januar letzten Jahres an die Tore der Elbit-Tochter UAV Engines in Shenstone gekettet und das Gebäude mit blutroter Farbe bespritzt.

Die drei Aktivisten, die am Donnerstag im zweiten Prozess freigesprochen wurden, hatten im Juli letzten Jahres eine Aktion zur Schließung von Vine Property durchgeführt, "als Teil einer breiteren Kampagne, die sich gegen die Lieferanten, Partner und Vermieter von Elbit richtete", so die Gruppe in einer Erklärung.

Vine ist der Vermieter der Fabrik in Shenstone. "Aktivisten ketteten die Tore zu, besetzten das Dach und besprühten das Gelände mit roter Farbe, um auf die Mitschuld an der Ermordung des palästinensischen Volkes hinzuweisen", erinnerten sie. Sie ließen ein großes Schild fallen, auf dem sie den Vermieter aufforderten, "Elbit zu räumen".

Palestine Action bezeichnete den juristischen Sieg als "äußerst bedeutsam" und als weiteren Beweis dafür, dass sogar die britische Justiz "die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Untergrabung der britischen Komplizenschaft bei israelischen Kriegsverbrechen zu verstehen scheint." Die Aktivisten erklärten am Donnerstag, die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, Beweise vorzulegen, was dazu führte, dass die Anklage fallen gelassen wurde, bevor ihre politische Verteidigung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen gegen israelische Kriegsverbrechen erneut vor Gericht vorgetragen werden konnte. Palestine Action sprach in seiner Erklärung von "schwerwiegenden Versäumnissen der Polizei" und einem "Missbrauch des Verfahrens" durch die Staatsanwaltschaft.

Ihre Anwältin Lydia Dagostino erklärte gegenüber The Electronic Intifada, dass es "große Versäumnisse bei der Offenlegung" durch die Staatsanwälte gegeben habe, was dazu geführt habe, dass die Aktivisten auf freiem Fuß seien. Der Crown Prosecution Service reagierte nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme.

Der jüngste juristische Sieg der Gruppe folgt auf die Schließung der ersten Elbit-Fabrik in der vergangenen Woche. Am 10. Januar gab Elbit bekannt, dass das Unternehmen seine Ferranti-Fabrik in Oldham, Nordengland, verkauft hat.
Der Aktivist Max Geller sagte in der jüngsten Folge des Podcasts The Electronic Intifada, dass "wenn das Vereinigte Königreich Palestine Action nicht strafrechtlich verfolgt, Elbit kaum eine andere Wahl haben wird, als das Land zu verlassen".  Quelle

Eine palästinensische Mutter wärmt ihre Kinder während des kalten Wetters in der Gegend von Beit Lahia im nördlichen Gazastreifen, 19. Januar 2022. Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge leben mehr als 70 Prozent der Bevölkerung des Gazastreifens unterhalb der nach internationalen Standards festgelegten Armutsgrenze.
 

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Erklärung der Sprecher der Außenministerien von Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien

19.01.2022 - Presseerklärung

Wir sind zutiefst besorgt über die Entscheidung, die Pläne für den Bau hunderter neuer Wohneinheiten in Ost-Jerusalem, unter anderem zwischen Givat HaMatos und Har Homa, voranzutreiben. Die neuen Wohneinheiten würden das Westjordanland weiter von Ostjerusalem abtrennen und ein zusätzliches Hindernis für die Zwei-Staaten-Lösung darstellen. Wir fordern die israelischen Behörden dringend auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen.

Diese Entscheidung bedroht unmittelbar die Lebensfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates. Die israelischen Siedlungen stellen einen klaren Verstoß gegen das Völkerrecht dar und stehen einem gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden zwischen Israelis und Palästinensern im Weg.

Wir sind auch zutiefst besorgt über die jüngsten Entwicklungen im Sheikh-Jarrah-Viertel in Ost-Jerusalem. Wir fordern die israelische Regierung nachdrücklich auf, die Räumung und den Abriss palästinensischer Gebäude in Ost-Jerusalem sowie im Gebiet C, die zur Verschärfung der Spannungen vor Ort beitragen, dauerhaft einzustellen.  Quelle

 

 

 

Stellungnahme zu den Vereinbarungen der Ampelkoalition hinsichtlich Israel/Palästina – für eine andere Nahostpolitik

Veröffentlicht am 11. Januar 2022


An die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Bundeskanzler Olaf Scholz
An die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
An die Fraktionen des Bundestages: Bündnis 90 die Grünen, CDU, FDP, Die Linke, SPD

Anschreiben an die jeweiligen Adressaten:


Einen Frieden im Nahen Osten kann es ohne einen Frieden in Israel/Palästina nicht geben. Wir, der „Deutsche Koordinationskreis Palästina Israel – für ein Ende der Besatzung und einen gerechten Frieden“ sind ein bundesweites und international vernetztes Bündnis aus 34 bundesweit und regional arbeitenden Friedens-, Menschenrechts- und Solidaritätsgruppen und wenden uns mit der dringenden Aufforderung an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absichtserklärung zu Israel und Palästina sowie die so oft erklärte wertebezogene Außenpolitik, in einen aktiven Friedensprozess umzusetzen. Wir haben daher in unserer Stellungnahme versucht zu erläutern, wie eine menschenrechts- und völkerrechtsbasierte Politik zum Frieden führen kann und entsprechende Empfehlungen für eine andere Nahostpolitik formuliert.

Die neue Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Menschenrechte „als unverzichtbaren Teil einer erfolgreichen und glaubwürdigen Außenpolitik“ zu schützen. Das findet unsere volle Unterstützung und wir sind der Auffassung, dass dieser Maßstab auch auf Israel und Palästina angewandt werden muss. Wir begrüßen ebenso, dass mit dem Koalitionsvertrag der weiteren Unterstützung der UNRWA zugestimmt wird.

Die so oft beschworene Staatsräson für die Sicherheit Israels darf jedoch keinen Deckmantel für die israelischen Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte bilden.

Wir Deutschen haben eine besondere Verantwortung für das jüdische Volk – das steht ganz außer Frage, aber auch für das palästinensische Volk, das infolge der Staatsgründung Israels vertrieben wurde. Zugleich müssen wir als Freunde an Israel dieselben Anforderungen stellen wie an alle Staaten dieser Welt.

Während jüdische Israelis weitgehend alle Menschenrechte genießen können, werden diese den Palästinenser-*innen größtenteils vorenthalten, denn aufgrund der seit 1967 andauernden israelischen Besatzung der Westbank, Ost-Jerusalems, des Gazastreifens und des Golan kommt es zu permanenten Menschenrechtsverletzungen, wie sie von B’tselem, Amnesty International und Human Rights Watch seit Jahren dokumentiert werden, z.B. im Amnesty Jahresbericht: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/israel-2020.

Im Dezember 2021 haben sich 370 europäische Parlamentarier*innen gegen Zwangsvertreibung, Enteignung und Siedlungsausbau ausgesprochen und von den Außenminister*innen der EU Staaten konkrete Schritte gefordert. Amnesty sagt: Wir fordern die neue Bundesregierung dazu auf, Menschenrechtsverletzungen aller beteiligten Parteien in aller Deutlichkeit zu benennen. Wir fügen hinzu: auch die Verletzungen des internationalen Völkerrechts.

Aus den gleichen Gründen sollte die neue Bundesregierung den Internationalen Strafgerichtshof unterstützen, der Menschenrechtsverletzungen in Palästina und Israel untersucht.

Während jüdische Israelis ihr Selbstbestimmungsrecht 1948 verwirklichen konnten, wurde es den Palästinenser*innen verwehrt. Trotzdem haben bis heute 140 Staaten Palästina als Staat anerkannt. Leider nicht Deutschland. Sorgen Sie für eine Anerkennung des Staates Palästina durch die Bundesrepublik Deutschland, wie bereits 32 ehemalige deutsche Diplomaten 2011 forderten. Das wäre ein echter und überzeugender Aufbruch in eine neue deutsche Außenpolitik.

Dass Israel im November 2021 ausgerechnet sechs der bekanntesten und bestbeleumundeten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen als terroristisch verboten hat, ist nicht hinnehmbar. Denn Verfehlungen können ihnen wahrlich nicht nachgewiesen werden, wie Josep Borrel schon bemerkt hat. Das Verbot muss zurückgenommen werden. Das fordert auch die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der UN, Michelle Bachelet.

Wir stimmen mit dem Text des Koalitionsvertrags überein, wonach der fortgesetzte Siedlungsbau eine Verletzung des Völkerrechts ist. Leider wird allerdings der Verursacher des Siedlungsbaus nicht benannt. Kritik muss sich aber auch in konkreten Maßnahmen niederschlagen, z.B. in der Aufkündigung des Assoziierungsabkommens mit der EU gemäß Art.2 dieses Vertrages, wenn sie nicht, wie bisher, eine hohle Phrase bleiben will. Ebenso sollte die EU die Beteiligung Israels an Horizon Europe überdenken und einfrieren, bis Israel die Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Palästinensern garantiert, wie es 60 Mitglieder des Europäischen Parlaments fordern.

Wir sind Ihrer Meinung, dass der fortdauernde Siedlungsbau das Haupthindernis für die Errichtung eines unabhängigen palästinensischen Staates ist und damit den Weg für den lang ersehnten Frieden zwischen Palästina und Israel versperrt. Bis jetzt lehnt die israelische Regierung jedoch die Errichtung eines souveränen palästinensischen Staates ab.

Wir fordern Sie daher auf:

Nehmen Sie – zusammen mit der EU und den USA – Israels Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte nicht länger hin.

Ergreifen Sie konkrete Maßnahmen, damit die israelische Besatzung und die Sipolitik beendet wird. Das gilt aktuell auch für die Golanhöhen.

Machen Sie alle zukünftige Kooperation mit dem Staat Israel abhängig von der Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte – insbesondere auch die militärische Zusammenarbeit.

Unterstützen Sie die Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs.

Wirken Sie auf die palästinensische Autonomiebehörde und die Hamas ein, um demokratische Wahlen in den besetzten Gebieten zu gewährleisten.

Wirken Sie auf die israelische Regierung ein, damit sie das Verbot der
palästinensischen NGOs zurücknimmt.

Fordern Sie Schadenersatz für die Zerstörung von EU-finanzierten Projekten durch Israel in den besetzten Gebieten.
Erkennen Sie den Staat Palästina an.

Im Sinne des Mottos des Koalitionsvertrags – wagen Sie mehr Fortschritt für den Frieden in Gerechtigkeit für Israel und Palästina!

Der KoPI-Sprecherkreis: Gisela Siebourg, Marius Stark, George Rashmavi, Claus Walischewski
Mail: kontakt@kopi-online.de   Quelle

 

Vier europäische Länder fordern die israelische Besatzung auf, den Siedlungsbau zu stoppen.

19. Januar 2022 - Übersetzt mit DeepL

Vier europäische Länder haben die israelische Besatzung dazu aufgerufen, ihre Entscheidung, die Siedlungen in Ostjerusalem auszuweiten, zurückzunehmen, und betont, dass dieser Schritt ein weiteres Hindernis für die Zwei-Staaten-Lösung darstellt.

In einer gemeinsamen Erklärung brachten Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien ihre tiefe Besorgnis über die Entscheidung zum Ausdruck, Pläne für den Bau hunderter neuer Siedlungseinheiten voranzutreiben, und betonten, dass dieser Schritt ein weiteres Hindernis für die Zwei-Staaten-Lösung darstelle.

Die Erklärung forderte die Besatzungsbehörden nachdrücklich auf, diese Entscheidung, die die Möglichkeit der Errichtung eines palästinensischen Staates direkt bedroht, rückgängig zu machen.

"Die israelischen Siedlungen stellen eine eklatante Verletzung des Völkerrechts dar und behindern die Verwirklichung eines gerechten und umfassenden Friedens", heißt es in der Erklärung.

Die vier Länder erklärten: "Wir sind tief besorgt über die jüngsten Entwicklungen im Ostjerusalemer Stadtteil Sheikh Jarrah und fordern die israelische Regierung nachdrücklich auf, die Räumung und den Abriss palästinensischer Gebäude in Ostjerusalem und der Zone C einzustellen, da dies die Spannungen vor Ort weiter verschärft."  R.N   Quelle

Der Vertreter der Europäischen Union (EU) in Palästina, Sven Kuhn von Burgsdorff (C), und eine begleitende Delegation besuchen am 20. Dezember 2021 das Viertel Sheikh Jarrah im Osten Jerusalems. [Mostafa Alkharouf - Anadolu Agency]Der Vertreter der Europäischen Union (EU) in Palästina Sven Kuhn von Burgsdorff (C) und die ihn begleitende Delegation besuchen am 20. Dezember 2021 den Stadtteil Sheikh Jarrah im Osten Jerusalems. [Mostafa Alkharouf - Anadolu Agency]

Israel: Außenministerium wütend über den Besuch von Diplomaten in Sheikh Jarrah

18. Januar 2022 - Übersetzt mit DeepL


Das israelische Außenministerium hat am Montag europäische Diplomaten scharf kritisiert, die aus Solidarität mit einer von Zwangsräumung bedrohten palästinensischen Familie Sheikh Jarrah besucht haben, berichtet die Jerusalem Post.


"Die Botschafter, die Israel heute angegriffen haben, waren verwirrt",
erklärte ein hoher Beamter des Ministeriums. "Anstatt die Bewohner zu schützen, schützen sie Kriminelle."

Eine Delegation europäischer Beamter unter Leitung des EU-Vertreters Sven Kühn von Burgsdorff besuchte das Haus einer palästinensischen Familie, das die israelischen Besatzungstruppen gestern abreißen wollten. "Es ist zwingend notwendig, die Situation zu deeskalieren und eine friedliche Lösung zu finden", twitterte sein Büro. "Räumungen/Demolierungen sind nach internationalem Recht illegal und untergraben die Aussichten auf Frieden erheblich und schüren die Spannungen vor Ort."

Der niederländische Botschafter in Israel, Hans Docter, meldete sich ebenfalls auf Twitter zu Wort und äußerte seine Besorgnis: "Der andauernde Versuch, eine palästinensische Familie aus ihrem Haus in Ost-Jerusalem zu vertreiben, verstößt gegen das Völkerrecht und birgt die Gefahr einer weiteren Eskalation." Er forderte die israelischen Behörden auf, "die Räumung sofort zu stoppen".

Auch die irische Botschaft wies darauf hin, dass derartige Räumungen und Abrisse nach dem humanitären Völkerrecht illegal sind und "die Gefahr einer Eskalation der Spannungen und Konflikte" in den besetzten palästinensischen Gebieten bergen.

"Räumungen in den besetzten Gebieten verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor",
fügte das britische Konsulat in Jerusalem, ebenfalls auf Twitter, hinzu. "Das Vereinigte Königreich fordert die israelische Regierung auf, solche Praktiken einzustellen, die nur dazu dienen, die Spannungen vor Ort zu verstärken."

Der israelische Beamte sagte, die Diplomaten hätten einen "pawlowschen Instinkt, Israel anzugreifen, ohne die Fakten zu kennen."
Das Außenministerium sei der Ansicht, dass die Reaktionen der Diplomaten "von der Realität losgelöst sind und einen Mangel an Verständnis zeigen."  Quelle

 

Israel-Palästina: Europäische Kritik an Siedlergewalt riecht nach Heuchelei

Joseph Massad - 19. Januar 2022

In den letzten Monaten hat die jahrzehntelange Gewalt und der Terror jüdischer Siedler gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland in den europäischen Ländern, darunter Großbritannien, und in den europäischen und US-amerikanischen Medien neue Aufmerksamkeit erregt.

Während der israelische Premierminister Naftali Bennett die Siedler verteidigte und die Angriffe als "unbedeutendes Phänomen" bezeichnete, luden zwei jüdische Knessetmitglieder im vergangenen Monat europäische Botschafter zu einer Konferenz ein, auf der es darum ging, dass die EU und palästinensische linke Organisationen - und nicht die jüdischen Siedler - die "Anstifter der Gewalt in Judäa und Samaria" sind. Die Knessetmitglieder beschuldigten die EU des Antisemitismus und der "Blutverleumdung", weil sie jüdische Siedler als die Schuldigen darstellten.

Welche Einwände die Europäer heute auch immer vorbringen mögen, sie stehen in krassem Gegensatz zu ihrer insgesamt konsequenten Politik der Unterstützung jüdischer Siedlungen in Palästina

Bennett, der stolz damit geprahlt hat, "viele Araber zu töten", ist ein rechter Nationalist, der die expansiven Ansichten der Siedlerführer teilt und geschworen hat, die bestehenden Siedlungen weiter auszubauen. Er vertritt keine Ansichten, die mit denen eines großen Teils der israelischen Armee unvereinbar sind. Der Guardian berichtet: "Experten schätzten 2016, dass zwischen einem Drittel und der Hälfte der Armeekadetten den religiösen Zionismus vertritt, das Credo der ideologischeren Siedler."

Die EU und das Vereinigte Königreich haben im Laufe der Jahre viele Lippenbekenntnisse abgegeben, um die "Gewalt" der jüdischen Siedler zu verurteilen, und zwar so sehr, dass die EU 2012 und erneut 2014 in Erwägung zog, "gewalttätige" Siedler auf eine schwarze Liste zu setzen und ihnen die Einreise in die EU zu verweigern. Der Diebstahl von palästinensischem Land durch die Siedler wird von der EU nicht als gewalttätiger Akt betrachtet.

Dennoch waren die Israelis wütend über die angebliche Voreingenommenheit gegenüber Siedlern, zumal das israelische Außenministerium keine Kenntnis davon hatte, dass die EU eine solche schwarze Liste vorbereitete. Ein Sprecher des Ministeriums kommentierte: "Was den hetzerischen Vorschlag betrifft, die Aufnahme von so genannten 'bekannten gewalttätigen Siedlern' zu verweigern, weil Israel sie nicht vor Gericht gestellt hat, so gibt es hier einen inneren Widerspruch. Wie kann eine Person als 'gewalttätiger Siedler' definiert werden, wenn sie nicht verurteilt wurde? Und wenn er verurteilt wurde, dann hat Israel ihn vor Gericht gestellt. Es scheint, als ob diese geschätzten Experten in ihrem Eifer, harte Maßnahmen vorzuschlagen, die einfache Logik vernachlässigt haben."

Die Israelis müssen sehr überzeugend gewesen sein, denn die EU hat das Thema offenbar ganz fallen gelassen.

Vorgetäuschte Besorgnis
- Doch plötzlich zeigen sich die europäischen Länder sehr besorgt über die jüngste Welle von Siedlerangriffen auf Palästinenser. Unter der Führung Großbritanniens trafen sich 16 europäische Botschafter und Diplomaten mit Aliza Bin Noun, der Leiterin der Abteilung für europäische Angelegenheiten im israelischen Außenministerium, und brachten in einem Schreiben ihre Besorgnis zum Ausdruck.

Verärgert über die Chuzpe der Europäer, Israel zu kritisieren, wies Bin Noun sie in die Schranken, indem er sie zurechtwies und Berichten zufolge anschrie: "Ihr macht mich wütend." Zum Glück für die Diplomaten beschuldigte Bin Noun die Europäer im Gegensatz zu den Mitgliedern der Knesset nicht des Antisemitismus oder der Blutverleumdung.

Nicht nur die Europäer sind besorgt, sondern auch der israelische Verteidigungsminister Benny Gantz und der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA), Mahmoud Abbas, die sich kürzlich getroffen haben, um die Sicherheitskoordination zu verbessern. Gantz, der selbst beschuldigt wird, die Ermordung Hunderter palästinensischer Zivilisten im Gazastreifen beaufsichtigt zu haben, forderte Abbas auf, "mehr zu tun", um die palästinensische "Gewalt" im besetzten Westjordanland zu unterdrücken - eine Aufgabe, bei der sich Abbas' Söldner-Sicherheitsapparat seit der Gründung der PA im Jahr 1994 ausgezeichnet hat.

Als Abbas jedoch schüchtern die Gewalt der illegalen jüdischen Siedler ansprach, versicherte ihm Gantz Berichten zufolge, dass die meisten Siedler nicht das Problem sind". Neben der Fortsetzung der Sicherheitskoordinierung zur Unterdrückung des palästinensischen Widerstands stellte Abbas sicher, dass "Hunderte von Genehmigungen für palästinensische Geschäftsleute, mit denen sie sich relativ frei zwischen dem Westjordanland und Israel bewegen können, sowie Dutzende von so genannten VIP-Pässen für hochrangige Beamte der Palästinensischen Autonomiebehörde" ausgestellt wurden, so ein Bericht in Haaretz.

Wenige Tage nach dem Treffen wurden die Sicherheitskräfte der Palästinensischen Autonomiebehörde auf die besetzte palästinensische Stadt Dschenin losgelassen, die sie mit der Verhaftung mehrerer Jugendlicher terrorisierten, was einen Aufstand der Einwohner der Stadt auslöste, die ein örtliches Hauptquartier der Autonomiebehörde angriffen. Im Gegensatz zu israelischen Soldaten, die mit illegalen, gewalttätigen jüdischen Siedlern behutsam umgehen - zumal eine große Zahl von Soldaten "kulturelle Faktoren teilen, die viele von ihnen mit den Siedlern in Verbindung bringen" - sind die Schläger der PA mit der israelischen Besatzung und nicht mit dem palästinensischen Volk verbündet.

Gewalttätige Tradition
- Die Gewalt, die jüdische Siedler den Palästinensern angetan haben, ist nicht neu. In der Tat gehört es seit den 1880er Jahren zur Tradition der jüdischen Kolonisierung Palästinas, gegen Palästinenser vorzugehen, denen das von den Siedlern begehrte Land gehörte. Im Jahr 1911, nach dem Verkauf großer Landflächen von abwesenden Landbesitzern an den Jüdischen Nationalfonds, vertrieben die Behörden gewaltsam palästinensische Bauern, verhafteten viele von ihnen, und die zionistische Miliz Hashomer tötete einen Bauern.

Andere vertriebene Bauern, die als Arbeiter in jüdischen Kolonien arbeiteten, wurden von Hashomer-Schlägern so grausam verprügelt, dass sie von den Vorständen der jüdischen Kolonien angewiesen wurden, die Misshandlung der Palästinenser einzustellen. In den 1930er Jahren waren die Siedler dazu übergegangen, nicht nur Bauern zu töten und palästinensische Arbeiter zu verprügeln, sondern auch Cafés mit Granaten in die Luft zu jagen (wie in Jerusalem im März 1937) und auf belebten Marktplätzen elektrisch gesteuerte Minen zu legen. In den 1940er Jahren sprengten sie u. a. Schiffe und Hotels in die Luft, was 1947-48 in Dutzenden von Massakern an den Palästinensern gipfelte.

Die Gewalt, die jüdische Siedler im besetzten Westjordanland, in Jerusalem oder innerhalb Israels ausüben, unterscheidet sich kaum noch von der Gewalt, die seit Beginn der jüdischen Siedlerkolonisierung Palästinas ausgeübt wird. Das zeigen die Proteste palästinensischer Bürger Israels in der vergangenen Woche, denen der Verlust ihres Landes im Negev durch denselben Jüdischen Nationalfonds droht, der vor einem Jahrhundert Palästinenser unter dem Vorwand der "Aufforstung" von Land vertrieb. Die Vertreibung von Palästinensern im Negev durch die israelische Regierung ist seit Jahren im Gange.

Welche Einwände die Europäer heute auch immer haben mögen, sie stehen in krassem Gegensatz zu ihrer insgesamt konsequenten Politik der Unterstützung jüdischer Siedlungen in Palästina und des zionistischen Diebstahls palästinensischen Landes vor und nach der Gründung des Staates Israel.

Die Subventionierung der israelischen Besatzung durch Europa und die Rolle der Palästinensischen Autonomiebehörde bei der Unterdrückung des palästinensischen Widerstands setzt die europäische Tradition der Unterstützung von Siedlern in der ganzen Welt fort, von Amerika über Afrika bis Ozeanien. Die Tatsache, dass die Europäer der Meinung sind, dass sich die Gewalt der jüdischen Siedler nur in einigen ihrer physischen Angriffe auf Palästinenser manifestiert, nicht aber im Diebstahl palästinensischen Landes und palästinensischer Häuser, mindert kaum die Tatsache, dass Europa diese Gewalt durch seine finanzielle, militärische und diplomatische Unterstützung Israels und der Palästinensischen Autonomiebehörde ermöglicht.

Kein Wunder, dass Bin Noun die europäischen Diplomaten für ihre Heuchelei zurechtgewiesen und sie mit eingezogenem Schwanz nach Hause geschickt hat.   Quelle

Der Palästinenser Mahmoud Salheyah hält seine Kinder im Arm, nachdem er aus dem Gefängnis der zion!$t Besatzung entlassen wurde. Mahmoud wurde zusammen mit anderen Familienmitgliedern (zwei seiner Söhne sind auf den Bildern zu sehen) und Aktivisten vor zwei Tagen im Morgengrauen aus seinem Haus entführt und gefoltert, sein Haus und die nahegelegene Plantage wurden von den zionistischen Besatzern in Sheikh Jarrah im besetzten Jerusalem zerstört, und seine Familie wurde in viele Häuser aufgeteilt (eingeladen von Freunden und Nachbarn), heute Abend ist es ihnen allen gelungen, sich wieder zu treffen, besetztes Palästina,

20. Januar 2022.

Quelle Facebook - um die Bilder zu vergrößern auf das Bild klicken

 

Kriegsverbrechen": Israel wird wegen der Zerstörung von Sheikh Jarrah scharf verurteilt

Internationale Nichtregierungsorganisationen und palästinensische Gruppen verurteilen den Abriss von Ostjerusalem als Verstoß gegen das Völkerrecht


19. Januar 2022

Israel wurde wegen des nächtlichen Abrisses eines palästinensischen Hauses im Stadtteil Sheikh Jarrah im besetzten Ost-Jerusalem heftig kritisiert. Palästinensische Gruppen und internationale Rechtsorganisationen verurteilten den Abriss des Hauses der Familie Salhiya, durch den 18 Menschen, darunter Kinder, obdachlos wurden, als "Kriegsverbrechen". Der Abriss erfolgte in der Nacht zum Mittwoch durch eine groß angelegte israelische Sicherheitsoperation, bei der das Haus von Mahmoud Salhiya gewaltsam gestürmt wurde, bevor er zusammen mit einer Reihe von Verwandten und Unterstützern verhaftet wurde. Vorausgegangen war ein Räumungsbefehl der israelischen Stadtverwaltung von Jerusalem, die argumentierte, dass die Salhiyas kein Recht auf das Land hätten.

Mahmoud sagt, das Haus gehöre der Familie seit Generationen, seit sie 1948 während der palästinensischen Nakba, der Katastrophe, von zionistischen Milizen aus Ein Karem vertrieben wurden. Damals wurden etwa 750 000 Palästinenser gewaltsam vertrieben, um den Staat Israel zu gründen. Angesichts der Nachrichten über den Abriss und der Aufnahmen des zerstörten Hauses bezeichnete Human Rights Watch (HRW) die Vertreibung der Salhiyas und die Zerstörung ihres Hauses als "Kriegsverbrechen".

"Die Saliyehs wurden während der Nakba 1948 aus ihrem Haus in Ein Karem vertrieben und sind nach israelischem Recht daran gehindert, es zurückzuerobern", erklärte der Direktor für Israel und Palästina von HRW, Omar Shakir, in einer auf Twitter geteilten Erklärung. "Diese grausamen Handlungen machen die Salhiyehs zu zweimaligen Flüchtlingen. So sehen Apartheid und Verfolgung aus."

Ir Amim, eine führende israelische Rechtsgruppe, nannte die Zerstörung "einen unentschuldbaren Akt und eine Verletzung des [internationalen Rechts]". "Während die Welt zuschaut, haben sie [die israelischen Behörden] sich stattdessen entschieden, eine palästinensische Familie zynisch zu enteignen, um eine Sonderschule auf den Trümmern ihrer Häuser zu bauen", so die NGO.

Der Norwegische Flüchtlingsrat, eine unabhängige humanitäre Organisation, äußerte sich ähnlich kritisch. "Die Vertreibung der Familie ist ein klarer Verstoß gegen internationales Recht, das die gewaltsame Vertreibung in besetzten Gebieten verbietet", erklärte der Rat in einem Tweet.

"Als Besatzungsmacht in Ostjerusalem haben die israelischen Behörden die Pflicht, die Sicherheit und den Schutz der palästinensischen Bevölkerung zu gewährleisten."

Aufruf zum Schutz der Häuser
- Am Montag hatte eine Delegation europäischer Diplomaten den Standort von Salhiyas Haus besucht, während die israelischen Streitkräfte versuchten, den Abriss durchzuführen. Sven Kuehn von Burgsdorff, Leiter der Mission der Europäischen Union in den palästinensischen Gebieten, sagte damals, dass "in besetzten Gebieten Räumungen eine Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen".

Auch der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas bezeichnete die Zerstörung vom Mittwoch als "Kriegsverbrechen" und forderte die Vereinigten Staaten auf, "die israelische Besatzungsregierung zu zwingen, die Politik der ethnischen Säuberung gegen das palästinensische Volk zu beenden", wie die offizielle Nachrichtenagentur Wafa berichtete.

Die palästinensische Bewegung Hamas bezeichnete den Vorfall als "gefährliche Eskalation des andauernden Besatzungskrieges gegen die Stadt Jerusalem und die Einwohner Jerusalems".

Muhammad Hamadeh, der Vertreter der Gruppe in Jerusalem, rief die Bewohner auf, ihre Häuser weiterhin gegen die Abrissarbeiten zu schützen, berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu.  Quelle

Beiträge geben nicht unbedingt und in allen Aussagen  die Meinung der Redaktion wieder.
 

Eine kleine Auswahl weiterer Nachrichten und  Texte,  in meist englischer Sprache

Palestinian Family Forced To Demolish Its Home In Jerusalem – – IMEMC News

PCHR: Weekly Report on Israeli Human Rights Violations in the Occupied Palestinian Territory – – IMEMC News

Sydney Festival upended by BDS campaign – Mondoweiss

State archive glitch reaffirms Israel’s genocidal intent – Mondoweiss

Detainee Abu Hmeid Remains In Serious Condition – – IMEMC News

PCHR: “Israeli Forcible Transfer Policy: IOF Demolish 2 Houses and 5 Facilities and Seize 6 Dunums in Sheikh Jarrah neighborhood in Occupied East Jerusalem” – – IMEMC News

Giving birth as Gaza grieves | The Electronic Intifada

Soldiers Abduct Seven Palestinians Near Jenin And Jerusalem – – IMEMC News

Israel Fails to Investigate Suspicious Death of Prominent Palestinian Sheikh – – IMEMC News

Soldiers Abduct Five Palestinians, Two Solidarity Activists, Peacefully Protesting Home Demolitions – – IMEMC News

WAFA: “Four EU countries urge Israel to halt colonial settlement construction in Jerusalem” – – IMEMC News

Perfect Lebanese storm leaves refugees struggling to meet needs | The Electronic Intifada

PODCAST: Excavating Israel's underground settlements (972mag.com)

Israel razes tract of Palestinian land south of Nablus

Israel razes tract of Palestinian land south of Nablus

Malki calls on Norway to ensure accountability of Israel, protection of Palestinian people

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