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Warum die Doktrin der Selbstverteidigung Israels Angriff auf Gaza nicht legitimiert.
James Marc Leas  27.12.12

Nachdem Präsident Obama alle Aspekte des israelischen Angriffs auf Gaza im November befürwortet hatte, gab er den israelischen Militärkräften Grünes Licht und sagte: Wir unterstützen Israels Recht, sich selbst zu verteidigen, voll und ganz.“ Der israelische Ministerpräsident Netanjahu  verteidigte Israels Ziel, die zivilen Zonen im Gazastreifen anzugreifen: „Es ist unser Recht, unser Volk zu vereidigen.“

Obama und Netanjahu ignorieren das Gesetz und die Fakten:

2004  wies der Internationale Gerichtshof die Argumente der israelischen Regierung zurück und stellte fest, dass Israels Recht als Besatzungsmacht, sich selbst zu verteidigen, nach einer UN-Charta-Bestimmung , dies nicht gegen Menschen anwenden darf, die unter seiner Herrschaft leben.

Das Gericht bestimmte, dass das Recht und tatsächlich die Verpflichtung, die Bürger zu schützen  nicht über Israels Verpflichtung steht, sich nach dem Völkerrecht zu richten.

Israelischer militärischer Angriff auf den Gazastreifen, einschließlich der Operation „Wolkensäule“ verursachte einen zunehmenden Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen so dass die Angriffe die israelischen Bürger eher gefährdete  als verteidigte.

Die israelischen politischen und militärischen Führer haben lange gewusst, wie man  die Raketen schnell stoppt oder herunterholt, wobei keine Bomben, kein Töten und keine Zerstörung nötig sind: ein Abkommen über Waffenstillstand.

Doch haben die israelischen Militärs wirksame Feuerpausen-Abkommen wiederholt beendet und zwar mit außergerichtlichen Exekutionen (aus der Luft)  von Palästinensern im Gazastreifen, die Raketen abgeschossen haben.

Die israelische Regierung behauptet Selbstverteidigung

Der Internationale Gerichtshof schrieb 2004 in seinem Rechtsgutachten hinsichtlich der Mauer, die israelische Kräfte durch das besetzte palästinensische Land bauten über die Argumente der israelischen Regierung zur Selbstverteidigung:

·         Nach Israel stimmt der „Bau der Mauer überein mit Artikel 51 der UN-Charta, und sein inhärentes Recht der Selbstverteidigung mit den Resolutionen 1368 (2001) und 1373.“

·         Noch spezieller: Israels permanenter Vertreter bei der UN behauptete in der Vollversammlung am 20. Oktober 2003, dass der Zaun eine Maßnahme sei, die völlig  mit dem Recht eines Staates zur Selbstverteidigung übereinstimmt (Artikel 51 der Charta). Die Resolutionen des Sicherheitsrates haben klar das Recht des Staates anerkannt, zur Selbstverteidigung gegen Terrorangriffe Gewalt zu benützen,“ und deshalb  sicher das Recht anerkannt gewaltlose Maßnahmen ( A/ES10/PV.21p.6) anzuwenden…

Der Internationale Gerichtshof  weist Israels Selbstverteidigung ab

Während das Gericht die Argumente  der israelischen Regierung zurückweist, fand das Gericht zunächst, dass der Artikel 51 zur Selbstverteidigung „keine Bedeutung“ hat, wenn die Angriffe auf Israel, die Besatzungsmacht, von Leuten kommt, die unter israelischer Herrschaft leben, statt von einem ausländischen Staat. Das Gericht stellte fest:

Artikel 51 der Charta erkennt die Existenz eines inhärenten  Rechtes auf Selbstverteidigung in dem Fall  an, wenn ein bewaffneter Angriff eines Staates gegen einen anderen Staat geschieht. Doch Israel behauptet nicht, dass die Angriffe gegen sich von einem fremden Staat kommen. Das Gericht bestätigt auch, dass Israel die Kontrolle über die besetzten  palästinensischen Gebiete ausübt und dass, wie Israel selbst bestätigt, die Drohung, die den Bau der Mauer  innerhalb seines Landes rechtfertigt und nicht außerhalb… Konsequenterweise  folgerte das Gericht, dass der Artikel 51 der Charta in diesem Fall keine Relevanz hat.

Das Gericht beschließt deshalb, dass Selbstverteidigung nach Artikel 51 von einer Besatzungsmacht mit bezug auf diejenigen, die unter Besatzung leben,  nicht angewendet  werden darf.  Auch wenn Israel seine illegalen Siedler 2005 aus dem Gazastreifen abzog, kontrolliert Israel weiter alle Aspekte des Lebens in Gaza, einschließlich der Luft, des Landes und der meeresgrenzen und deshalb wird Israel weiter als Besatzungsmacht über den Gazastreifen angesehen.

Die Entscheidung, dass eine Besatzungsmacht sich auf Artikel 51 Selbstverteidigung nicht berufen kann, wird durch Bestimmungen der UN-Charta, die UN-Vollversammlung Resolution 2625 ergänzt und durch die internationale Verpflichtung auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Internationale Versprechen über Zivile und politische Rechte, unter denen Selbstbestimmung ein Prinzip des Internationalen Rechtes ist.

Noch genauer: die Entscheidung ist eine Bestimmung/Ergänzung zur  UN-Vollversammlungsresolution 2649, die am 30. November 1970 angenommen wurde. Sie „bestätigt die Rechtmäßigkeit des Kampfes von Menschen unter kolonialer und fremder Herrschaft, die ein Recht auf Selbstbestimmung haben und sich dieses Recht mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln  wieder herzustellen.“ Die Resolution 2649

 

 

 

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