17. 10. 2014
- Urteil am
Landgericht
München . Henryk
M. Broder muss
verbal abrüsten
-
Verena Kemmer -
Der Autor Henryk
M. Broder treibt
es gerne auf die
Spitze - einige
Behauptungen
muss es nach
einem
Gerichtsurteil
nun jedoch
unterlassen.
Nimmt es der
Journalist
Henryk M. Broder
mit der Wahrheit
nicht so genau?
Dies behaupten
zumindest
Alexander E. von
Richthofen und
eine alte
Jugendfreundin
Broders,Alaina
Aliana Brodmann
E. von
Richthofen,
gestern vor dem
Münchner
Landgericht. Das
Ehepaar klagt
gegen die
„wahrheitswidrigen
Verleumdungen“,
die Broder auf
seinem Blog im
Internet
veröffentlicht
hatte.
Streitpunkt war
ein Artikel, der
auf Broders Blog
veröffentlich
worden war.
Alexander von
Richthofen sei
der letzte
Lebensgefährte
seines
homosexuellen
Adoptivvaters
gewesen und
demnach
„schwul“, stand
dort zu lesen.
Mittlerweile ist
der Artikel auf
Broders Blog
gelöscht. >>>
Kurzkommentar E.
Arendt - Der
Rechtsanwalt des
Herrn von
Richthofen war
der bekannte
Münchener
Rechtsanwalt
Michael von
Sprenger, man
könnte sagen,
ein
"Broderspezialist"
Die gerichtliche
Auseinandersetzungen
zeigte wieder
einmal, das wir
in Deutschland
einen
"Fachanwalt" für
Broder + &"
haben: Von
Sprenger - Von
Lavergne -
Schoeller,
Ohmstr. 1, 80802
München (was
sicher keine
offizielle
Berufsbezeichnung
ist) .
Eine Reihe von
Prozessen haben,
dank Herrn von
Sprenger, Herrn
Broder
mehrstellige
Summen und
einige
Schweißtropfen
gekostet.
|