Brief des israelischen
Botschafters bei den Vereinten
Nationen an Richter Richard Goldstone.
( Interessant ist besonders der
letzte Absatz.) Quelle Abraham Melzer
Ständige Vertretung Israels bei
den Vereinten Nationen und den internationalen Organisationen
in Genf
Richter Richard Goldstone
Leiter der Untersuchungskommission
über den Gaza-Konflikt
Palais des Nations
1211 Genf 10
Genf,
d. 2. Juli 2009
Sehr
geehrter Richter Goldstone,
vielen
Dank für Ihr Schreiben vom 20. Mai 2009. Ich bin beauftragt
worden, in dieser Antwort auch auf Ihr Schreiben vom
4. Mai 2009 an Premierminister Netanyahu einzugehen.
Ich
bedaure ihren Eindruck, dass sie keine Antwort auf Ihre
Anfrage zur Zusammenarbeit mit der vorgeschlagenen Kommission
bekommen haben. Ich wiederhole die offizielle Antwort
auf Ihre Anfrage, die in meinem früheren Schreiben vom
April 2007 (9) an Sie enthalten ist, dass Israel bedauerlicherweise
nicht in der Lage ist, mit der vorgeschlagenen Kommission
zusammenzuarbeiten.
Ich
wiederhole auch, dass diese Entscheidung in keiner Weise
auf sie persönlich zielt oder auf die Wertschätzung,
die Sie in Israel erfahren. Es ist schlicht die Erkenntnis,
dass die rechtliche Basis für die vorgeschlagene Untersuchung
die Resolution S-9/1 des Menschenrechtsrats ist. Diese
Resolution sieht - abgesehen von ihrer aufrührerischen
und voreingenommenen Sprache – klar vor, dass das Mandat
der Kommission darauf begrenzt ist " Verletzungen" durch
"die Besatzungsmacht, Israel gegen das palästinensische
Volk" (OP14) zu untersuchen.
Sie
werden Israels Zurückhaltung verstehen, mit einer Kommission
zusammenzuarbeiten oder ihr Legitimität zu verleihen,
deren Auftrag es ist, den rechtmäßigen Einsatz von Gewalt
eines Staates zum Schutze seiner Bürger zu untersuchen,
unter der Auflage, den illegalen Einsatz von Gewalt
durch Terroristengruppen, der eine solche Aktion notwendig
machte, zu ignorieren.
Es
war einer Tat dieses abträgliche und einseitige Mandat,
dass viele Staaten, darunter die Europäische Union,
Kanada, Japan und die Schweiz veranlasst haben, die
Unterstützung der Resolution abzulehnen und die eine
hochrangige Liste von Menschenrechtsexperten bewogen
hat, die Einladung, die vorgeschlagene Kommission zu
leiten, abzulehnen. Wie Mary Robinson, die ehemalige
Hochkommissarin für Menschenrechte bei der Begründung
für ihre Ablehnung, als Leiterin des Ausschlusses zu
fungieren, ausführte:
"Ich befürchte, dass die Resolution nicht
ausgeglichen ist, weil sie sich darauf fokussiert, was
Israel gemacht hat, ohne eine Untersuchung über das
Abschießen von Raketen durch die Hamas zu fordern. Dies
ist unglücklicherweise eine Praxis des Rates: Die Annahme
von Resolutionen, die nicht durch die Menschenrechte
geleitet sind, sondern durch Politik."
(Le Temps,
4. Februar 2009).
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Mandat
der Kommission - wie ihnen vom Präsidenten des Rats
erläutert wurde - nicht so angelegt ist wie in der Resolution
des Rates. Ich nehme ebenfalls zur Kenntnis, dass sie
sich von diesem Text distanziert haben. (In unserem
Schriftwechsel haben sie aufgehört, ihre Briefe als
Leiter der "Untersuchungskommission,
eingerichtet
unter Menschenrechtsrats-Resolution
S-9/1"
zu unterzeichnen und verwenden jetzt den Ausdruck "Internationale
Unabhängige Untersuchungskommission" oder "Untersuchungskommission
der Vereinten Nationen über den Gaza-Konflikt" – wobei
der Ausdruck "Gaza-Konflikt" einen Bezug auf die Angriffe
auf den Süden Israels auszuschließen scheint.)
Vom Rechtsstandpunkt her hat jedoch keine
Feststellung irgendeiner Einzelperson einschließlich
des Präsidenten des Rates die Macht, das Mandat der
Kommission zu ändern. Darüberhinaus hat Botschafter
Uhomoibhi sogar nach seinen angeblichen Klarstellungen
in einer Pressekonferenz vom 16. April 2009 klar festgestellt,
dass es der maßgebliche Paragraph 14 der Resolution
S-9/1 ist, der "das Mandat beschreibt".
Dies stimmt mit den Bestimmungen der
Erklärung der UN-Generalversammlung über die Untersuchungskommission
durch die Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Aufrechterhaltung
des Internationalen Friedens und der Sicherheit (A/RES/46/59)
überein, die festlegt, dass: "die Entscheidung des qualifizierten
Organs der Vereinten Nationen, Untersuchungen durchzuführen,
sollte immer
ein klares Mandat für die Untersuchungskommission
enthalten"
( Paragraph 17, Hervorhebung hinzugefügt). Und die Resolution
S-9/1 enthält ein klares Mandat, allerdings eines, das
schwierig in Übereinstimmung zu bringen ist mit der
Erklärung über Untersuchungsvoraussetzungen, dass "Untersuchungen
umfassend, objektiv, unparteiisch und zur rechten Zeit
stattfinden sollten" (Paragraph 3).
Ich
stelle auch fest, dass selbst wenn die Kommission sich
entscheiden sollte, nach Richtlinien zu arbeiten, die
sie sich selbst gegeben hat, die Behandlung dieses Berichts
durch den Rat und alle folgenden Verhandlungen trotzdem
auf den Vorgaben der Resolution S-9/1 erfolgen wird.
Und es gibt in der Tat in der Praxis des Rates wie sie
sich zurzeit auf Israel bezieht nichts, was darauf hindeutet,
dass er seine völlig einseitige Einstellung nicht fortsetzen
wird.
Israels
Entscheidung, mit der Kommission nicht zusammenzuarbeiten,
erfolgt, wie ich betonen möchte, ohne Beeinträchtigung
seiner Überzeugung, dass jedwede Behauptungen über Fehlverhalten
der israelischen Streitkräfte im Verlauf des Konflikts
untersucht werden müssen, und - wo zutreffend - strafrechtlich
verfolgt werden müssen. Es war aus diesem Grund, dass
die IDF eine Reihe von weitreichenden Untersuchungen
des Oberkommandos über ein breites Spektrum von Ereignissen
und Einsatzaspekten des Konflikts durchgeführt hat.
In der Vergangenheit haben solche Untersuchungen zu
Strafverfolgungen geführt. Die Ergebnisse werden gegenwärtig
vom Militärgeneralanwalt untersucht und werden auch
vom Generalstaatsanwalt untersucht. Sowohl gegen die
Entscheidungen des Militärgeneralanwalts als auch die
des Generalstaatsanwalts kann beim Obersten Gericht
in seiner Funktion als Oberster Gerichtshof Einspruch
eingelegt werden – von Israelis oder Palästinensern
ohne Unterschied.
Der Anlass für Israels Entscheidung war
allein die rechtliche Basis für die Kommission und ihr
Mandat und ohne Bezug auf die involvierten Personen.
(nebenbei sehe ich mich aber gezwungen zu bemerken,
dass ein Mitglied der Kommission während des Konflikts
seine Unterschrift unter einen öffentlichen Brief leistete,
in dem eine Anzahl von eindeutig politischen und
vorverurteilenden Behauptungen gemacht
wurde, einschließlich der, dass " die Raketenangriffe
auf Israel durch die Hamas nicht als ein bewaffneter
Angriff zu werten sind, der Israel berechtigen würde,
den Selbstverteidigungsfall zu erklären(!)
[Sunday Times Letters Seite,
11. Januar 2009]). (AdÜ:
Unvollständiges Zitat)
Einige
Gesichtspunkte im Verhalten der Kommission haben aus
Israels Sicht die Entscheidung unterstützt, mit dieser
Initiative nicht zusammenzuarbeiten. Berichte, dass
die Mitglieder der Kommission zu jedem Zeitpunkt ihres
Besuches in Gaza durch Hamas Funktionäre begleitet wurden,
geben ernsthaften Grund zu bezweifeln, dass irgendein
wahrheitsgemäßes Bild der Situation in Gaza, und besonders
des zynischen Missbrauchs der Zivilbevölkerung durch
die Hamas dabei herauskommen könnte.
Israelis
ist auch besorgt und beunruhigt über die Entscheidung,
öffentliche Anhörungen, Fernseh- und Internet-Auftritte
als Teil des Untersuchungsprozesses abzuhalten. Wie
sie selbst festgestellt haben, ist dieses Verfahren
ohne Beispiel für Untersuchungsverfahren. Bei einer
Untersuchungskommission sind wesentliche Gesichtspunkte,
dass eine Gruppe von Experten ihre Erfahrung und ihr
Urteil bei der Bewertung der vorhandenen Beweise einbringt
und verantwortliche Schlüsse daraus zieht – nicht, dass
Rohbeweise, vielleicht von zweifelhaftem Echtheitswert,
direkt in die öffentliche Bühne gesendet werden. Ein
solches Gerichtsverfahren durch die öffentliche Meinung,
das von vornherein vertrauliche und sensible Informationen
nicht bewerten kann, trägt wenig dazu bei, die Wahrheit
zu finden und ist nur geeignet, die öffentliche Meinung
vor einer abschließenden Bewertung voreinzunehmen.
Ich nehme die Gelegenheit wahr, noch
einmal zu betonen, dass Israels Entscheidung nicht in
irgendeiner Weise als eine Verleumdung ihrer Integrität
oder ihres Einsatzes für Unparteilichkeit gewertet werden
sollte. Ganz im Gegenteil, ihrer Beteiligung veranlasste
Israel, eine genauere und eingehender betrachtete Antwort
auf diese Initiative zu geben und erhöht unser Bedauern,
dass sie für uns nicht geeignet ist, mit ihr zusammenzuarbeiten
oder sie zu unterstützen.
Hochachtunsvoll
Aharon
Leshno Yaar
Botschafter
Ständiger
Vertreter
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